Die Mär vom guten Boden auf dem Hungerberg

Uns erreicht eine Zuschrift von Gerold Straub aus Kirchheim unter Teck. Er ist engagierter Fürsprecher für das Zukunftsprojekt Hungerberg und wirbt wie viele andere für ein NEIN im Bürgerentscheid.

Herr Straub schreibt: „Da sich gar so viele bemühen, den Boden auf dem Hungerberg gut zu reden, habe ich versucht, mir Klarheit darüber zu verschaffen. Grundsätzlich gelten die Seitenstreifen entlang von Autobahnen in einer Breite von 100 Meter als belastet. Deshalb sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Nutzung dieser Flächen für die Schaffung von Photovoltaik-Parks vor. Um den Anteil von Solarstrom zu erhöhen, hat Baden-Württemberg die Freiflächenöffnungsverordnung (7. März 2017) für Acker- und Grünland verabschiedet. Damit können und sollen Photovoltaik-Parks auch auf sogenannten benachteiligten Gebieten gemäß § 3 EEG 2017 zugelassen werden. Mit benachteiligtem Gebieten meint der Gesetzgeber u. a. ertragsschwaches Ackerland. Und, kaum zu glauben, im Energieatlas von Baden-Württemberg ist der Hungerberg Teil eines großflächigen Subventionsgebietes.

Dagegen argumentiert ein Leserbrief-Schreiber im Teck-Boten: „Diese hochwertige landwirtschaftliche Fläche soll der Nahrungsmittelproduktion entzogen werden.“ Das Argument zieht sich wie ein roter Faden durch die Aussagen der Projektgegner und ihrer Sympathisanten. Ist all diesen engagierten Bürgern und Experten der Energieatlas unbekannt?

Man muss nicht für die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sein. Man muss auch nicht unbedingt darüber nachdenken, dass der Wohlstand unserer Region ein Ergebnis ist aus der Symbiose von ländlicher Industrie und Nebenerwerbslandwirtschaft. Dass vor 150 Jahren die Landflucht damit gestoppt werden konnte, kann man auch ignorieren. Das alles ist legitim. Dass jedoch der Ackerboden auf dem Hungerberg vom Feinsten sein soll, ist offensichtlich mehr Dichtung als Wahrheit. Oder irrt da die grün-schwarze Landesregierung?“